Zum 1. März 2023 wurden alle bayerischen Corona-Einschränkungen aufgehoben.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden in die Eigenverantwortung übergeben. Hierzu zählen unter anderem ein Mindestabstands von 1,5 m, das Tragen von (zumindest) medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen, das regelmäßige und gründliche Lüften sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr können weiterhin Hygienekonzepte erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Die Hotline ist täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer von „BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung“ +49(0)89/122 220 erreichbar. Sie dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Vorgesehen ist die Hotline für Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule sowie zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler.
Aufgrund des Wegfalls der coronabedingten Beschränkungen sind auch die spezifischen Hygienekonzepte entfallen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat allgemeine Hygieneempfehlungen veröffentlicht, die dazu beitragen sollen, den Betrieb sicherer zu machen. Sie stellen jedoch keine rechtlich bindenden, erforderlichen Maßnahmen dar.