Zuschüsse für Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte bis 31. Juli beantragen
Ländliche Gemeinden in Bayern können ab sofort wieder Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beantragen. Für die neue Auswahlrunde stehen landesweit rund 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionen in Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte, beispielsweise die Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Antragsberechtigt sind Investitionen zwischen 25.000 Euro und 1,5 Millionen Euro. Der Zuschuss kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Anträge können bis zum 31. Juli 2026 beim jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht werden.
Kennzeichnung „Reisen für Alle“ für mehr barrierefreie Qualität
Förderung für barrierefreie Qualität: 2026 werden bis zu 50 Erstkennzeichnungen und Re-Kennzeichnungen im Rahmen von Reisen für Alle finanziell unterstützt. Betriebe erhalten geprüfte, verlässliche Informationen zur Zugänglichkeit ihres Angebots und stärken ihre Sichtbarkeit durch ein bundesweit anerkanntes Kennzeichnungssystem. Die Förderung steht bis zur Ausschöpfung des Budgets zur Verfügung und unterstützt Betriebe dabei, neue Zielgruppen zu erschließen und Qualitätsstandards transparent darzustellen.
Richtlinie zur Kongressinitiative für die bayerische Tourismuswirtschaft
Mit der „Richtlinie zur Kongressinitiative für die bayerische Tourismuswirtschaft“ möchte die Bayerische Staatsregierung die Unterstützung der MICE Branche demonstrieren. Gefördert werden Fachveranstaltung, die erstmals oder nach drei Jahren wieder in Bayern durchgeführt werden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden.
Die neuen ERP-Förderprogramme unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Die Förderung ist niedrigschwellig angelegt und kann bereits für kleinere Investitionen genutzt werden. Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz in Deutschland.
Der Antrag wird über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner gestellt. Ein Zuschuss kann direkt mitbeantragt oder innerhalb von drei Monaten nach Kreditauszahlung separat eingereicht werden. Finanzierbar sind unter anderem Anschaffungen von Hard- und Software, die Einführung digitaler Geschäftsprozesse, Maßnahmen der IT-Sicherheit, Projekte im Bereich Künstliche Intelligenz sowie die Nutzung digitaler Plattformen und Tools.
Besucherlenkung – Fördermöglichkeiten über die Landschaftspflege und Naturparkrichtlinien (LNPR)
Förderziele der Naturschutzförderrichtlinie sind das Schützen und Erhalten der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie, die Natur auf verträgliche Weise für die Bevölkerung zugänglich zu machen. Förderfähige Maßnahmen sind u.a. Pflege und Wiederherstellung ökologisch wertvoller Lebensräume, naturverträgliche Besucherlenkung, Förderung des Naturverständnisses oder die Förderungen in Naturparken (Ranger, Zentren).
Bei der Förderung von Besucherlenkung liegt der Fördersatz bei bis zu 70%, bei besonders schützenswerten Flächen/Arten bis zu 90%. Ziel ist die Information der Öffentlichkeit, um Verständnis für den Naturschutz zu erreichen und die Verringerung und Vermeidung von Störungen in ökologisch sensiblen Gebieten (Wichtig: Fokus liegt auf Naturschutz, nicht Tourismus). Weiterhin besteht die Fördermöglichkeit von 60 Rangern als „Gesicht“ der Naturparke und Mittler zwischen Mensch und Natur. Die Aufgaben reichen von Besucherbetreuung und -lenkung sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit über Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen und Monitoring bis hin zur Mithilfe bei Überwachung und Schutz.
Antragsberechtigt sind u.a. kommunale Körperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine und Organisationen. Die Beratung/ Einreichung der Antragsformulare erfolgt bei der unteren Naturschutzbehörde. Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich, die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 €.
Auf der Webseite des Umweltbundesamtes und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für kommunale Akteure rund um das Thema Nachhaltigkeit stehen alle Informationen zur neuen Förderperiode bereit. Die Onlinesuche erleichtert den Weg zur passenden Maßnahme aus 175 Möglichkeiten für Bayern. Die Plattform stellt neben den Antragsunterlagen inkl. Grundlagenwissen, Antragsschritte und Anlaufstellen zur Beratung auch Zusatzinformationen wie Projektbeispiele und Forschungsberichte zur Verfügung.
Förderprogramme - Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung zusammengestellt.
Sonderprogramm "Tourismusland Bayern - Qualität und Gastlichkeit"
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei der Qualitätsverbesserung des Bewirtschaftungs- und Gästebereichs unterstützt.
Mit dem Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ werden der barrierefreie Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal gestärkt.
Mit der PremiumOffensive werden Vorhaben im gehobenen und hochwertigen Segment unterstützt, die als Besuchermagnet neue Gäste anziehen und gleichzeitig eine positive Signalwirkung für die lokale Tourismusregion auslösen. Von einem qualitativ anspruchsvollen Tourismusmagnet profitieren nicht nur die umliegenden Hotellerie- und Gastronomiebetriebe, sondern auch der Einzelhandel und der gesamte Dienstleistungssektor.
Im Rahmen des RÖFE-Programms werden sogenannte Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, wie zum Beispiel Informationszentren einschließlich Tourismusämter, Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Generalsanierung und Modernisierung von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern gefördert.
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ werden im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt.
Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und Infrastruktur
Zur Umsetzung neuer Dienstleistungsangebote im Weintourismus und neue Vermarktungskonzepte für Wein, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden.
Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“
Mit dem Programm zur „Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“ werden der technische Standard, der Komfort und die Qualität bayerischer Seilbahnen erhöht und deren Attraktivität insbesondere für die lokale Bevölkerung erhalten. Ziel ist ein nachhaltiger Tourismus in kleinen bayerischen Skigebieten auf allerhöchstem technischen Niveau.
Ordentliche Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Franken e.V.
Am 2. Juli 2026 laden wir ab 12.00 Uhr zum Get-together, sowie ab 13.00 Uhr zur Ordentlichen Mitgliederversammlung in den Sportpark Ronhof | Thomas Sommer nach Fürth ein.