Die Arbeit mit Bild- und Videomaterialien gehört zum Alltag eines Touristikers. Zwangsläufig stellt sich daher auch die Frage nach den Rechten bezüglich Weitergabe und Verarbeitung der Bilder oder Videos. Die Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) klären diese Frage und geben dem Urheberrecht eine einfache Struktur.
Hinter Creative Commons (engl.: „schöpferisches Gemeingut“) steht eine gemeinnützige Organisation, die Urhebern vorgefertigte Lizenzverträge zur Nutzung kreativer Materialien durch Andere anbietet. Somit können Fotografen, Künstler, Autoren etc. auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen.
Im touristischen Kontext betrifft dies vorrangig Bild- und Videomaterial, doch die Lizenzen sind zum Beispiel auch auf Texte, Musikstücke oder Tonaufnahmen anwendbar. Jede der weltweit einsetzbaren Creative-Commons-Lizenzen kann vom Lizenzgeber durch zusätzliche Angaben ergänzt werden.
Die vier möglichen Grundbestandteile einer Creativ-Commons-Lizenz lassen sich wie ein Puzzle zusammensetzen. Man unterscheidet in:
BY = Attribution: Namensnennung
SA = Share Alike: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
NC = Non-Commercial: keine kommerzielle Nutzung
ND = No Derivatives: keine Bearbeitung
Darüber hinaus gibt es noch die Lizenz „CC 0“ (CC Zero), durch die Materialien ohne weitere Bedingungen oder Angaben frei genutzt werden können.
In der Übersicht sind die verschiedenen Möglichkeiten der Zusammensetzung einer CC-Lizenz dargestellt.