München, 27.11.2025
„Mit diesem wichtigen Urteil wird eine zusätzliche steuerliche Belastung der Beherbergungsbetriebe verhindert“, erläutert der Präsident des Bayerischen Tourismusverbandes Klaus Stöttner, „eine nicht zweckgebundene Steuer auf Übernachtungen hätte sich auf die Mittel in den kommunalen Haushalten, jedoch nicht zwingend auf die Verbesserung touristischer Angebote und Strukturen ausgewirkt“.
2023 wurde das Verbot einer Überachtungssteuer im Kommunalabgabengesetz (KAG) beschlossen, da durch Einführung dieser Steuer Nachteile für touristische Betriebe befürchtet wurden, wohingegen die Landeshauptstadt und ihre Mitstreiter klagten. Laut Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist der Freistaat jedoch berechtigt, das KAG, welches die Erhebung kommunaler Abgaben regelt, so zu ändern. Zudem habe der Freistaat keine rechtlichen Fehler bei der Umsetzung des Bettensteuer-Verbots gemacht.
„Wir begrüßen, dass die Beherbergungsbetriebe und Gäste keine weitere finanzielle Belastung durch eine Steuer haben werden, zugleich müssen wir uns Gedanken machen, wie wir den Tourismus in Bayern weiter zukunftsfähig finanzieren können“, stellt Klaus Stöttner fest. Von den Tourismusorganisationen werden immer mehr Querschnittsaufgaben übernommen – von Datenmanagement, Besucherlenkung über den Erhalt von Beherbergungsstrukturen bis hin zu Lebensraumgestaltung und Förderung der Tourismusakzeptanz.
Um die Kostendeckung all dieser Aufgaben in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte sicherzustellen, sind wettbewerbsfähige und effiziente Finanzierungsstrukturen erforderlich, denn viele Tourismusregionen und Kommunen stehen vor erheblichen Finanzierungsproblemen in der Erfüllung ihrer bestehenden und neuen Tourismusaufgaben. „Der Bayerische Tourismusverband fordert daher die Einführung einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Tourismusfinanzierung, welche anders als die Bettensteuer, zweckgebunden ist. Diese soll im Schulterschluss mit allen Kommunen und Landkreisen sowie den maßgeblichen Verbänden, insbesondere mit der privaten Tourismuswirtschaft erarbeitet und umgesetzt werden“, so Landrat Peter Berek, Vizepräsident des Bayerischen Tourismusverbandes.

