Veröffentlichung Juli 2026
Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen
Mit der EmpCo-Richtlinie schafft die Europäische Union neue Vorgaben für die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Ziel ist es, irreführende oder nicht belegbare Aussagen zu vermeiden und mehr Transparenz bei der Darstellung ökologischer Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen.
Auch touristische Organisationen, Destinationen und Betriebe können von den neuen Anforderungen betroffen sein, wenn sie mit Nachhaltigkeitsmerkmalen werben oder entsprechende Aussagen in ihrer Kommunikation verwenden.
Wen betrifft die Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie richtet sich grundsätzlich an Unternehmen und Organisationen, die gegenüber Verbrauchern Aussagen zu Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften treffen. Dazu zählen unter anderem touristische Betriebe, Destinationen, Tourist-Informationen und touristische Organisationen.
Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen finden sich häufig in unterschiedlichen Kommunikationsmedien, beispielsweise auf:
- Websites
- Social-Media-Kanälen
- Flyern und Broschüren
- Gastgeberverzeichnissen
- Newslettern
- Presseinformationen
- touristischen Angebotsbeschreibungen
- Kampagnen und Werbemitteln
- etc.
Grundsätze der EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie legt den Fokus auf eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Mittelpunkt:
- Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar sein. Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollten auf nachvollziehbaren Nachweisen beruhen.
- Allgemeine Umweltaussagen reichen künftig nicht mehr aus. Nachhaltigkeitsversprechen sollten möglichst konkret beschreiben, worauf sie sich beziehen und welche Maßnahmen dahinterstehen.
- Verbraucher:innen dürfen nicht in die Irre geführt werden. Aussagen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und dürfen keinen falschen Eindruck über die Umweltwirkung eines Angebots oder einer Dienstleistung vermitteln.
- Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen. Umwelt- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und dürfen nicht beliebig verwendet werden
Weiterführende Informationen
Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:
Deutscher Tourismusverband (DTV)
Die Webinarreihe des Deutschen Tourismusverbandes erläutert die Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie und gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren praktische Bedeutung für touristische Akteur.
Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT)
Der Handlungsleitfaden der Deutschen Zentrale für Tourismus unterstützt Destinationen und touristische Organisationen bei einer transparenten und rechtskonformen Nachhaltigkeitskommunikation.
Umweltbundesamt (UBA)
Hintergrundinformationen zur EmpCo-Richtlinie, zum Schutz vor Greenwashing und zur Bedeutung transparenter Nachhaltigkeitskommunikation.


