Aktualisiert 12. August 2024
Die Meldepflicht im deutschen Tourismus ist gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Nach § 29 BMG müssen Beherbergungsbetriebe für jeden Gast einen Meldeschein ausfüllen, der bestimmte personenbezogene Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum enthält. Diese Regelung dient bisher dazu, den Behörden wichtige Informationen zur Sicherheit und statistischen Erfassung zur Verfügung zu stellen. Besonders relevant ist die Meldepflicht bei Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und anderen Unterkünften.
Aktuelle Bestrebungen zum Bürokratieabbau in Deutschland zielen darauf ab, die Wirtschaft zu entlasten und den administrativen Aufwand insbesondere für Unternehmen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang soll auch die Meldepflicht für inländische Gäste ab 2025 entfallen.
Der Deutsche Tourismusverband e.V. beantwortet in einer Übersicht die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation.
Handreichung zu Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen
Da die besondere Meldepflicht in vielen Tourismusorten eng mit kommunalen Tourismusabgaben bzw. mit der Tourismusfinanzierung verbunden ist, hat der Deutsche Tourismusverband zusammen mit dem Deutschen Heilbäderverband und Rechtsanwalt Florian Riechey eine kurze Handreichung für die kommunale Praxis erarbeitet. Diese soll für mögliche erforderliche Änderungen in den Abgabengesetzen der Kommunen sensibilisieren.
Nach Gesetzesbeschluss wird diese ergänzt bzw. erweitert.
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Darüber hinaus setzt sich der Deutsche Tourismusverband für eine angemessene Übergangsfrist ein, damit betroffene Orte und Gemeinden ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Satzung haben.