Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat Anlaufstellen bei Fragen zu energetischen Maßnahmen, Förderung und Beratung zusammengestellt. Diese sind nicht abschließend, geben aber einen guten Überblick, insbesondere im Hinblick auf eine Erstinformation. 

Förderung durch das EEG

Zentrales Instrument für die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Bei Anschluss einer Photovoltaik (PV)- oder Windenergie-Anlage an das Stromnetz kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, welche auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahme-Jahres begrenzt ist. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie oder evtl. eines Mieterstromzuschlags erfolgen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Gesamtleistung der Anlage, ggf. ist auch die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Eine gute Übersicht zu den Förderfällen und -arten findet sich im Energie-Atlas Bayern.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bei der Investition in Bestandsgebäude und die Verbesserung des energetischen Niveau des Gebäudes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung gewährt werden.

Allgemeine Links

Für aktuelle Informationen zu energetischen Förderprogrammen stehen folgende Angebote zur Verfügung:

Landesförderung

Die Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowohl durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie andere Ressorts finden sich in oben genanntem „Wegweiser für Energieprojekte in Bayern“ speziell für Unternehmen ab S. 41 ff. ausführlich und themenbezogen dargestellt. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen kann insbesondere auf nachfolgende Förderungen hingewiesen werden:

  • Für KMU in Bayern, die in die Bereiche Energieeffizienz, Energieeinsparung und regenerative Energien investieren möchten, besteht die Möglichkeit der Finanzierungshilfe im Rahmen des Energiekreditprogramms der LfA Förderbank Bayern. Bezieht sich die Energieeffizienz auf das Firmengebäude, kommt das Energiekreditprogramm Gebäude - ebenfalls der LfA Förderbank Bayern - in Betracht (Nähere Informationen). Zuständig für den Programmvollzug ist die LfA Förderbank Bayern, die bei Rückfragen Auskunft erteilt.
  • Mit dem Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen" sollen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs verbunden ist. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Ansprechpartner für eine Förderung nach dem BRF sind ebenfalls die Bezirksregierungen.

Bundesförderung

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) können bei Neubau und Sanierung u.a. auch stromerzeugende Anlagen wie z.B. PV und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert werden, wenn für diese Anlagen keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Form einer Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Nähere Informationen, auch zu weiteren förderfähigen Maßnahmen, sowie die aktuellen Programmkonditionen finden sich auch bei der KFW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

In dem Zusammenhang darf auch ein Hinweis auf die KfW nicht fehlen. Einen Überblick über die Kredite und Zuschüsse der KfW für Unternehmen in Sachen Energie und Umwelt sind online abrufbar.