Informationen der Bayerischen Staatsregierung

    Zum 1. März 2023 wurden alle bayerischen Corona-Einschränkungen aufgehoben.

    Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden in die Eigenverantwortung übergeben. Hierzu zählen in der Grippe-Saison unter anderem der Mindestabstands von 1,5 m, das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen, das regelmäßige und gründliche Lüften sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

    Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr können weiterhin Hygienekonzepte erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.

    Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

    Informationen der Industrie- und Handelskammern

    u.a. zu Hygiene- und Parkplatzkonzepten, Kurzarbeit, Soforthilfe und Insolvenzrecht

    IHK Nürnberg für Mittelfranken

    IHK für Oberfranken Bayreuth

    IHK Würzburg-Schweinfurt Mainfranken